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Pressemitteilung Liberale Kommunalpolitiker begrüßen Urteil Thüringer VLK sieht auch die eigene Auffassung bestätigt „Sehr erfreut“ habe die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) die aktuelle
Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, wonach wesentliche Teile des Finanzausgleichsgesetzes als verfassungswidrig eingestuft werden, teilte deren Landesvorsitzender, Dirk Bergner, mit.
„Das Gericht hat der Regierungsfraktion ins Stammbuch geschrieben, dass auch der Hinweis auf eine knappe Haushaltlage nicht ausreicht, von der Verfassung vorgeschriebene Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen. Damit fühlen
wir uns in unserer Auffassung bestätigt.“, betonte der vierzigjährige Kommunalpolitiker. Bedauerlich sei hingegen, dass das Land „fast bis zur nächsten Landtagswahl“ Zeit habe, einen verfassungskonformen Haushalt
vorzulegen. Allerdings dürfe sich auch ab 2008 niemand vorstellen, „dass dann einfach bloß ein warmer Geldregen auf Städte und Gemeinden zukommt. Das Gericht hat aber klargestellt, dass die Kommunen den Spielraum
haben müssen, der ihnen kommunale Selbstverwaltung nicht bloß auf dem Papier ermöglicht.“ Die Verpflichtung des Landes, den Finanzbedarf der Gemeinden exakt zu ermitteln, werde freilich in Zukunft dazu führen, dass sich
die Thüringer Kommunen verstärkt fragen lassen müssen, wie sie mit ihrem Geld umgehen. „Das stärkt die Kommunalpolitiker, für die bereits heute Kostendisziplin und verantwortungsbewusster Umgang mit Steuergeldern keine
Fremdwörter sind. Diesem Wettbewerb sehen die Liberalen gern entgegen.“, so Bergner abschließend. [22. Juni 2005] |